Komfortmedizin
Komfortmedizin
Unter Komfortmedizin versteht man Leistungen der Vorsorge- und Servicemedizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme selbst bezahlt werden.
